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§ 1 Geltung
der Bedingungen
(1) Sämtliche zu erbringenden Leistungen erfolgen auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn
Sie schriftlich bestätigt werden.
(3) In Mind Sportmarketing ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von
zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis
zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden
diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß,
so ist In Mind Sportmarketing berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen,
an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
(4) Soweit In Mind Sportmarketing sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter
bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
§ 2 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis
für beide Vetragspartner mit einer Frist von 30 Tagen kündbar.
(2) Bei Veträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens
zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muß In Mind Sportmarketing -
falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat
vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
(3) In Mind Sportmarketing behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern,
zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. In Mind Sportmarketing ist ferner berechtigt,
die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt § 8 Abs.3 entsprechend.
(4) Soweit In Mind Sportmarketing kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können
diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) der Kunde verpflichtet sich:
(a) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen,
insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern
oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte
Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
(b) dem In Mind Sportmarketing erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen
(Störungsmeldung).
(c) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung
der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung
der Störung erleichtern und beschleunigen.
(d) nach Abgabe einer Störungsmeldung die In Mind Sportmarketing durch die Überprüfung
ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und
soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich
des Kunden vorlag.
(e) In Mind Sportmarketing innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige
Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei
nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen
Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften
das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens
des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen
des In Mind Sportmarketing geführt wird, anzuzeigen.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 genannten Pflichten, ist In Mind Sportmarketing
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Vereinbarte Entgelte sind vor Erbringung der Leistung
zu zahlen und werden mit Auftragserteilung fällig.
(2) Der Rechnungsbetrag muß spätestens am zehnten Tag nach Auftragserteilung
bei In Mind Sportmarketing gutgeschrieben sein.
(3) Eine Rechnung wird auf Wunsch erstellt und gilt auch dann als zugegangen,
wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden
ist oder zum Ausdruck auf der Homepage von In Mind Sportmarketing bereitgestellt
wird.
§ 5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen,
Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von In Mind Sportmarketing kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer
Betreiber, Störungen im Bereich der Netzbetreiber usw., auch wenn sie
bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von In Mind Sportmarketing oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmem bzw. bei Betreibern von Subknotenrechnem eintreten
- hat In Mind Sportmarketing auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen In Mind Sportmarketing, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen,
ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, ab
dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin
entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
der Kunde nicht mehr die Dienste nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste
insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner Dienste
unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches
des In Mind Sportmarketing liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn In Mind Sportmarketing oder
einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet
oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum
über mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 6 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist In Mind Sportmarketing berechtigt,
den Eintrag zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet,
die Entgelte zu zahlen.
(2) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung
der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit
der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche
Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann In Mind Sportmarketing
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
§ 7 Kundendienst
In Mind Sportmarketing wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen
im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
beseitigen.
§ 8 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet,
daß In Mind Sportmarketing seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben,
die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Soweit sich In Mind Sportmarketing Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste
bedient, ist In Mind Sportmarketing berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen,
wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
(3) In Mind Sportmarketing steht dafür ein, daß alle Personen, die von In Mind Sportmarketing mit
der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter
Handlung sind sowohl gegenüber In Mind Sportmarketing als auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) In Mind Sportmarketing haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen
und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität,
noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig
handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(3) Sofem nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine
Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von In Mind Sportmarketing-Diensten,
- durch die übermittlung und Speicherung von Daten,
- die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Daten seitens In Mind Sportmarketing,
oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung
von Daten durch In Mind Sportmarketing nicht erfolgt ist, auf die Höhe der an In Mind Sportmarketing
bezahlten Gebühren beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
§ 10 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die In Mind Sportmarketing und
Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der In Mind Sportmarketing-Dienste
oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten
nicht nachkommt.
§ 11 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen
(1) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an
Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von In Mind Sportmarketing auf Dritte übertragen
werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in
dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes
vereinbart wird.
(2) Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang
aus der Leistungsbeschreibung von In Mind Sportmarketing.
(3) Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur
dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht
für das gesamte Ergebnis der durch In Mind Sportmarketing durchgeführten Arbeiten,
wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Das Nutzungsrecht an einer von In Mind Sportmarketing gelieferten Software umfaßt
die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden.
Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten
zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag
des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochteruntemehmen
sind.
(5) Wird von Abs.4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für
eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien
den Original Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
(6) Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vetragsgegenstand Ansprüche
wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes
geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, In Mind Sportmarketing unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung
von In Mind Sportmarketing keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und In Mind Sportmarketing
auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere
die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
(7) Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon
durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung
von In Mind Sportmarketing eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht,
so hat In Mind Sportmarketing das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
(a) Den Vertragsgegenstand so zu ändem, daß er keine Schutzrechte mehr
verletzt,
(b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand
weiter zu nutzen,
(c) den Vetragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen,
der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des
Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig
ist,
(d) den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das
gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung
und den Wertverlust zu erstatten.
(8) Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände,
bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden
Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert
oder zusammen mit nicht von In Mind Sportmarketing gelieferten Vetragsgegenständen
betrieben wurde.
§ 13 Schlußbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus und auf Grund dieses Vetrages einschließlich Scheck- und Wechselklage
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten
über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages
ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige
Sitz der In Mind Sportmarketing.
(2) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger
der In Mind Sportmarketing-Kunden gebunden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches
gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
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