| |
Die Finanzverwaltung definiert den Begriff (Sport-)Sponsoring wie folgt:
"Sponsoring ist die Bereitstellung von Geld, geldwerten Vorteilen oder anderen Zuwendungen oder anderen Zuwendungen, wie kostenlose Dienstleistungen, durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der gleichzeitig auch eigene unternehmensbezogene Ziel der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden."
Klassifizierend für das Sponsoring ist, dies verdeutlichen alle genannten Definitionen, dass eine Leistungsbeziehung zwischen dem Sponsor (zuwendenen Unternehmer) und dem Gesponserten (z.B. Sportverein) besteht. Die Gegenleistung des Gesponserten besteht darin, über die Entfaltung der geforderten Aktivitäten (vertraglich vereinbart) hinaus, die kommunikativen Ziele des Sponsors zu unterstützen. Für den Sponsor steht bei der Sponsoringkooperation vor allem der Werbeeffekt im Vordergrund. Die Förderung von eigentlich gemeinnützigen Zwecken ist nur ein bewußt gewollter Nebeneffekt.
|